Wirtschaftlichkeit und Finanzen
Wirtschaftlichkeit und Finanzen
Alle Informationen von der Finanzierung über die Wirtschaftlichkeit bis hin zum Ertrag einer Photovoltaik-Anlage finden Sie auf der folgenden Seite.

Finanzierung

Eine pauschale Aussage zur optimalen Finanzierung
einer Anlage gibt es nicht.
Aber eine individuelle und exakt auf die Situation abgestimmte Investitionsentscheidung erwirtschaftet schon bei relativ kleinen Anlagen auf die Betriebsdauer von 20 Jahren bezogen einige tausend Euro mehr.

Wirtschaftlichkeit  und Ertrag

Die Wirtschaftlichkeit Ihrer Anlage hängt nicht nur von der Höhe der Investition und dem Finanzierungsmodell ab.
Auch die durchschnittliche Leistung sowie die Kosten und die Lebensdauer der Anlage sind für einen wirtschaftlichen Betrieb und eine möglichst schnelle Amortisation wichtig.

Vergütung und Förderung - Förderung durch KfW

Die Einspeisevergütung und die derzeitig extrem zinsgünstigen Förderprogramme der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sorgen dafür, dass Ihre Photovoltaikanlage zum wirtschaftlich interessanten Renditeobjekt wird. 

Dies trifft sowohl für den Betrieb als Eigenverbrauchs-Anlage ohne Speicher zu, aber durch extra Speicherförderungen erst recht auf Anlagen mit einem Energiespeichersystem.
Damit lohnt sich Ihre Investition, und die Finanzierungsmöglichkeiten lassen sich bereits im Vorfeld gut kalkulieren.

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch die Versorgungsnetzbetreiber, z.B. RWE oder E.ON, die die Stromnetze für die allgemeine Stromversorgung betreiben.

Deutsche <p>Der Netzbetreiber ist Ihr Energieversorgungsunternehmen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist er verpflichtet, den von Ihnen eingespeisten Strom abzunehmen und entsprechend dem EEG zu verg&uuml;ten.</p> sind nach dem EEG verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abzunehmen und zu vergüten.

Die KfW bietet bundesweit Förderkreditprogramme für Solarstromanlagen und Energiespeicher an.

Mittel aus den KfW-Programmen stehen privaten und gewerblichen Antragstellern sowie Landwirten zur Verfügung.

<p>Die Einspeiseverg&uuml;tung ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das erstmals am 01.04.2000 in Kraft trat, geregelt. Die Verg&uuml;tung wird in Deutschland f&uuml;r Strom aus erneuerbaren Energien gezahlt, der in das &ouml;ffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die Netzbetreiber sind per EEG dazu verpflichtet, den Strom komplett abzunehmen und mit den darin vorgeschriebenen S&auml;tzen zu verg&uuml;ten. Die Einspeiseverg&uuml;tung wird f&uuml;r 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr gezahlt und ist &uuml;ber die Laufzeit konstant.</p>   nach EEG

Als Betreiber einer netzgekoppelten Anlage bekommen Sie für Ihren eingespeisten Solarstrom eine lukrative Einspeisevergütung von Ihrem <p>Der Netzbetreiber ist Ihr Energieversorgungsunternehmen. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist er verpflichtet, den von Ihnen eingespeisten Strom abzunehmen und entsprechend dem EEG zu verg&uuml;ten.</p> . Die Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Je nach dem Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Anlage erhalten Sie eine entsprechende Mindestvergütung, welche für 20 Jahre garantiert ist. 

Die Einspeisevergütung des Inbetriebnahme-Jahres bleibt für 20 Jahre gleich für Sie. Für eine in 2019 in Betrieb genommene Anlage erhalten Sie z.B. eine gleichbleibende Vergütung bis Ende 2039.

Die aktuellen Vergütungssätze können Sie sich hier bei der Bundesnetzagentur als Excel-Datei ansehen und herunterladen.

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